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Über Heilpraktiker

Was ist ein Heilpraktiker?

Heilpraktiker dürfen wie Ärzte oder Psychotherapeuten Diagnosen bei Krankheiten stellen, Erkrankungen behandeln und ein übergreifendes Behandlungskonzept ausarbeiten. Diese Berufsgruppen sind laut Gesetz die Einzigen, die dieses Recht haben.

Die ganzheitliche Sichtweise eines Heilpraktikers und seine alternativen Heilmethoden können die klassische, schulmedizinische Heilkunde ergänzen. In der Regel legen Heilpraktiker viel Wert auf eine umfassende Ausbildung und eine regelmäßige Weiterbildung. Das Zusammenspiel zwischen Körper, Geist und Seele, externen Faktoren, wie beispielsweise Umweltfaktoren und das soziale Umfeld, sowie innere Faktoren wie psychische Verfassung oder Stresspegel spielen bei der Diagnose und Behandlung eine große Rolle.

Heilpraktiker haben diverse unterschiedliche Ansätze und mannigfache Methoden, um Patienten zu helfen. Angewandte Behandlungen gehen von alternativen, naturheilkundlichen Ansätzen über klassische medizinische bis hin zu psychotherapeutischen Verfahren. Heilpraktiker erweitern und ergänzen das deutsche Gesundheitssystem und die klassische Medizin um alternative Ansätze und ganzheitliche Heilmethoden.

Welche Ausbildung hat ein Heilpraktiker?

In Deutschland ist der Beruf des Heilpraktikers geschützt und darf nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausgeführt werden. Das deutsche Heilpraktikergesetz trat im Jahre 1939 in Kraft und besagt, dass Heilpraktiker zwar arztgleiche Kenntnisse vorweisen müssen, ihre Tätigkeit in der Heilkunde jedoch auch ohne ärztliche Approbation ausüben dürfen. Heilpraktiker benötigen also ebenso fundiertes medizinisches Wissen in den Bereichen Anatomie und Physiologie sowie Kenntnisse in der Pathologie, in der Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und von übertragbaren Krankheiten. Die Arbeitsgebiete des Heilpraktikers, aber auch ihre Schranken sind im Heilpraktikergesetz exakt niedergeschrieben. Heilpraktiker üben den Beruf eigenverantwortlich aus und zählen somit zu den freien Berufen (§ 18 EStG).

Heilpraktiker besitzen gegenüber ihren Patienten eine große Verantwortung. Daher ist es essentiell, im Laufe ihrer Ausbildung verschiedene Krankheitsbilder zu deuten. Dies eignen sie sich während ihrer Ausbildung neben weitreichendem Wissen in verschiedensten anderen Bereichen an. Jedes einzelne der folgenden Fachgebiete ist in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Untersuchungsmethoden, Behandlungskonzepte sowie praktisches Anwenden in der Naturheilkunde-Praxis aufgeteilt:

  • Bewegungsapparat
  • Sinnesorgane
  • Haut
  • Mikrobiologie
  • Nervensystem
  • Blut- und Immunsystem
  • Herz-Kreislauf-System
  • Lymphsystem
  • Atmungssystem
  • Verdauungstrakt
  • Hormonsystem
  • Urogenitaltrakt
  • Psychiatrie
  • Infektionskrankheiten
  • Berufs- und Rechtskunde
  • Hygiene
  • Injektionstechniken
  • Notfälle
  • Differentialdiagnose

Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird durch eine Prüfung, welche ein schriftliches Examen sowie eine mündliche Befragung umfasst, bei dem zuständigen Gesundheitsamt beendigt. Nach erfolgreicher Prüfung darf der Beruf des Heilpraktikers in Deutschland ausgeübt werden.

Verschwiegenheitspflicht

Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht, sodass niemand durch den Heilpraktiker erfährt, wer und warum sich derjenige in Behandlung befindet. Diese Pflicht steht in der Berufsordnung, ist aber nicht mit der ärztlichen Schweigepflicht des Strafgesetzbuches zu verwechseln. Eine rechtliche Grundlage erfolgt hierbei aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Datenschutzthematik.

Was macht und behandelt ein Heilpraktiker?

Ein Heilpraktiker kann körperliche und seelische Krankheiten feststellen und behandeln. Oberstes Ziel ist es auch hier, dem Patienten zu helfen und sein Leiden zu mildern beziehungsweise zu beheben.

Die Tätigkeit eines Heilpraktikers fängt jedoch meist schon früher, bei der Prävention von Krankheiten, an. Im Gegensatz zum herkömmlichen Arzt, versucht der Heilpraktiker nicht die Symptome einer Krankheit zu lindern, sondern ihre Ursache zu finden. Er nimmt sich dafür die Zeit, die er benötigt, um die Erkrankung zu beseitigen und wenn möglich die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren – um folglich den erneuten Beginn einer Krankheit abzuwenden und eine ganzheitliche Heilung zu erhalten.

Dies kann auf verschiedene Arten und mit verschiedenen Methoden erreicht werden. Es können sowohl manuelle Methoden wie etwa medizinische Massagen, Chiropraktik oder Osteopathie, als auch Homöopathie, chinesische Medizin, Pflanzenheilkunde und weitere zum Einsatz kommen. Zusätzlich können als Basis die Ernährung und die sportlichen Aktivitäten des Patienten auf die Therapie abgestimmt und optimiert werden. Ein Mix aus verschiedenen Therapieformen kann ein erfolgreiches Konzept sein – jeder Heilpraktiker hat hier seine eigene Herangehensweise. Genauso wie Heilpraktiker ein sehr vielseitiges Betätigungsfeld haben, gibt es auch eine Vielzahl an Ansätzen, weshalb Heilpraktiker nicht gleich Heilpraktiker sind – jeder hat seine eigenen Therapien zum Lindern und Heilen von Krankheiten, wobei sich am Ende aber immer der ganzheitliche Ansatz wiederfindet.

Ärzte behandeln hauptsächlich die Symptome einer Erkrankung, die Ursache bleibt dabei meist außen vor, weshalb die Krankheit erneut aufkeimen kann. Eine umfangeiche und in alle Richtungen therapierende Medizin ist hier aber immer zu empfehlen – das bedeutet Ärzte und Heilpraktiker sollten gemeinsam an der Erkrankung des Patienten arbeiten, mit unterschiedlichen Ansätzen. Immer mehr Menschen sind von natürlichen Methoden und der alternativen, ganzheitlichen Therapie überzeugt, um Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen.

In der Regel hat ein Patient beim Heilpraktiker die Zeit, seine Erkrankung und mögliche Auswirkungen in allen Lebensbereichen zu betrachten und zu verdeutlichen. Der Heilpraktiker beleuchtet und berücksichtigt dabei nicht nur die Symptome, sondern auch die gesamten Lebensumstände des Patienten. Der Heilpraktiker entscheidet individuell und auf den Patienten abgestimmt, welche die beste Therapieform ist. Heilpraktiker betrachten eine Erkrankung als Störung im „Gesamtmechanismus Mensch“.

Welche Ausbildung hat ein Heilpraktiker?

In Deutschland ist der Beruf des Heilpraktikers geschützt und darf nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausgeführt werden. Das deutsche Heilpraktikergesetz trat im Jahre 1939 in Kraft und besagt, dass Heilpraktiker zwar arztgleiche Kenntnisse vorweisen müssen, ihre Tätigkeit in der Heilkunde jedoch auch ohne ärztliche Approbation ausüben dürfen. Heilpraktiker benötigen also ebenso fundiertes medizinisches Wissen in den Bereichen Anatomie und Physiologie sowie Kenntnisse in der Pathologie, in der Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und von übertragbaren Krankheiten. Die Arbeitsgebiete des Heilpraktikers, aber auch ihre Schranken sind im Heilpraktikergesetz exakt niedergeschrieben. Heilpraktiker üben den Beruf eigenverantwortlich aus und zählen somit zu den freien Berufen (§ 18 EStG).

Heilpraktiker besitzen gegenüber ihren Patienten eine große Verantwortung. Daher ist es essentiell, im Laufe ihrer Ausbildung verschiedene Krankheitsbilder zu deuten. Dies eignen sie sich während ihrer Ausbildung neben weitreichendem Wissen in verschiedensten anderen Bereichen an. Jedes einzelne der folgenden Fachgebiete ist in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Untersuchungsmethoden, Behandlungskonzepte sowie praktisches Anwenden in der Naturheilkunde-Praxis aufgeteilt:

  • Bewegungsapparat
  • Sinnesorgane
  • Haut
  • Mikrobiologie
  • Nervensystem
  • Blut- und Immunsystem
  • Herz-Kreislauf-System
  • Lymphsystem
  • Atmungssystem
  • Verdauungstrakt
  • Hormonsystem
  • Urogenitaltrakt
  • Psychiatrie
  • Infektionskrankheiten
  • Berufs- und Rechtskunde
  • Hygiene
  • Injektionstechniken
  • Notfälle
  • Differentialdiagnose

Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird durch eine Prüfung, welche ein schriftliches Examen sowie eine mündliche Befragung umfasst, bei dem zuständigen Gesundheitsamt beendigt. Nach erfolgreicher Prüfung darf der Beruf des Heilpraktikers in Deutschland ausgeübt werden.

Verschwiegenheitspflicht

Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht, sodass niemand durch den Heilpraktiker erfährt, wer und warum sich derjenige in Behandlung befindet. Diese Pflicht steht in der Berufsordnung, ist aber nicht mit der ärztlichen Schweigepflicht des Strafgesetzbuches zu verwechseln. Eine rechtliche Grundlage erfolgt hierbei aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Datenschutzthematik.