Während gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten meist nicht rückvergüten – hierfür gibt es Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten –, übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für Ihre Heilpraktikerbehandlung.
Wir raten Ihnen jedenfalls, die (Teil-)Übernahme der Behandlungskosten im Vorfeld mit Ihrer Kranken- oder Zusatzversicherung abzuklären.
Bitte beachten Sie, dass auch osteopathische Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen bei unserer Praxis nicht bezuschusst werden.